Die Vorteile der häusliche Betreuung

Durch das Verbleiben in ihrer gewohnten Umgebung fühlen Sie sich sicherer im Alltag.

Sie können ihre Gewohnheiten und Hobbys beibehalten, was einen entscheidenden Erhalt an Lebensqualität bedeutet.

Zudem muss der Verbleib der Wohnimmobilie und des Mobiliars nicht geregelt werden, sodass die häusliche Pflege auch für die Angehörigen komfortabler ist.

Mit unserer häuslichen Betreuung ist eine gute Versorgung sichergestellt:

– Während z.B. in einem Pflegeheim jeder Betreuer oft viele Senioren gleichzeitig betreuen muss, beträgt das Verhältnis in der häuslichen Betreuung 1:1.

Dadurch können wir viel besser auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen und Sie darin unterstützten weiterhin so selbstständig wie möglich zu sein.

Die Betreuungskraft hilft Ihnen dabei auf bestmögliche Weise, indem sie immer unterstützend zur Seite steht und vorhandene Fähigkeiten fordert und fördert.

 

Finanzielle Vorteile der häuslichen Betreuung

Im Vergleich mit einem Platz in einem Pflegeheim ist die häusliche Pflege- und Betreuung häufig die günstigere Variante.

Die Kosten variieren je nach Pflegegrad und Standort des Altenheims und belaufen sich in der Regel auf knapp 3.000 Euro im Monat. Auch wenn man den Zuschuss der Pflegekasse einrechnet, bleibt oft noch ein Eigenanteil von mehr als 1.000 Euro übrig, der erst einmal gestemmt werden will.

Die Kosten für die häusliche Betreuung können Sie als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ von der Steuer absetzen. Das bringt zusätzliche Ersparnisse. Nicht zuletzt fördern die Pflegekassen die Pflege durch Angehörige oder andere Personen mit dem sogenannten Pflegegeld, das auch mit Pflegesachleistungen kombiniert werden kann.

Die Pflegeversicherung beteiligt sich des Weiteren auch an Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes Pflegebedürftiger.

So müssen Sie beim Anbringen von Handläufen und Haltegriffen oder den Einbau eines behindertengerechten Bades nur 10 % der erhobenen Kosten selbst übernehmen. Bei nachgewiesener Notwendigkeit übernimmt die Versicherung den Rest der Summe. Der Höchstsatz liegt hier bei 4.000 Euro. Erforderliche Umbaumaßnahmen im Rahmen der häuslichen Betreuung sind daher aus finanzieller Sicht durchaus zu meistern, sodass ein Umzug in ein Pflegeheim kein Muss ist.

 

Stundenweise Betreuung

Sind Sie oder eine-/r Ihrer Angehörigen in der Situation, dass die alltäglichen Aufgaben langsam als sehr mühsam empfunden werden? Dann sollten Sie sich mit Ihren Angehörigen zusammensetzen. Gemeinsam können Sie herausfinden, welche Tätigkeiten die größten Belastungen darstellen. Ist erst einmal analysiert, welche stundenweise Betreuung Zuhause benötigt wird, können wir uns um die Umsetzung kümmern.

Oftmals werden kleine Hilfen im Haushalt, Begleitung zu Terminen und Veranstaltungen oder Freizeitvergnügen von Angehörigen, Freunden oder Bekannten übernommen. Wenn diese jedoch nicht dauerhaft bzw. zu unregelmäßig unterstützen können, kann eine regelmäßige Betreuung für ein paar Stunden oder für konkrete Aufgaben genau das richtige für Sie sein.

Nicht zu unterschätzen ist die Entlastung der Familie und Angehörigen durch stundenweise Betreuung. Auch wenn Sie sich umfassend um ihre Liebsten kümmern, können sich Angehörige mit ihren weiteren Verpflichtungen durch Beruf und Familie nicht immer ausreichend um Ihre Bedürfnisse kümmern.

Für die Angehörigen kann es deshalb sehr beruhigend sein zu wissen, dass ihre Liebsten eine stundenweise Betreuung zu Hause erhalten, bei der die Bedürfnisse nach einem Sozialkontakt befriedigt werden.

 

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Haben Sie oder Ihr Angehöriger einen anerkannten Pflegegrad? Dann haben Sie Anspruch auf sog. zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Liegt noch kein Pflegegrad vor, ist die zuständige Pflegeversicherung Ihr erster Ansprechpartner für den Antrag auf einen Pflegegrad, hierbei unterstützen wir Sie gerne.

Nach Antragstellung überprüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse, inwieweit bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen die Selbstständigkeit eingeschränkt ist und wie viel Hilfe im Alltag benötigt wird.

Als Neuerung des Pflegestärkungsgesetzes von 2017 haben nun bereits Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen monatlichen Betrag von 125 € aus dem Entlastungsbudget. Pflegebedürftigen mit höheren Pflegegraden, steht ebenfalls der Betrag von 125 Euro im Monat für diese Betreuungsangebote zu.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, 40 % des Sachleistungsbetrages in einen Betrag X (je nach Pflegegerad), den Betreuungs- und Entlastungsleitungen hinzuzufügen (Umwidmungsregelung).